Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1 Allgemeines
1.
Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen von Alpha Mess
Bergisch-Land gleich welcher Art, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich im Einzelfall abweichende Sonderregelungen getroffen
worden sind.
Eventuelle AGB des Kunden werden nicht Bestandteil dieses Vertrages.
2.
Alle mündlichen Nebenabreden, Erklärungen und Zusicherungen unserer
Mitarbeiter sind nur dann verbindlich, wenn diese durch Alpha Mess
Bergisch-Land schriftlich bestätigt worden sind.
§ 2 Auftragsabwicklung
1.
Die Pflicht zur Durchführung eines Auftrags beginnt erst, wenn die
zur Auftragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Falls aus Gründen der Montage, Mess- oder Abrechnungstechnik, die
nicht von Alpha Mess zu vertreten sind, die Erfüllung der
Lieferverpflichtung unmöglich oder unzumutbar ist, steht Alpha Mess
das Recht zum Rücktritt oder zur Kündigung zu.
2.
Lieferungen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Kunden.
3.
Alpha Mess behält sich vor, bei Konstruktions-, Form-, Farb- oder
sonstigen Änderungen vergleichbare Ware zu liefern, soweit dieses
dem Auftraggeber zumutbar ist.
4.
Ersatz- und Nachlieferungen werden jeweils zu den gültigen
Listenpreisen berechnet.
Bei bauseitiger Montage
verpflichtet sich der Kunde auf jeden Fall, die Einbauvorschriften
von Alpha Mess zu beachten, die von ihm notfalls zu erfragen sind.
5.
Bei der Eichpflicht unterliegenden Geräten ist der Kunde
verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Für einen
etwa erforderlichen Austausch der Geräte nach Ablauf der Eichfrist
bedarf es eines gesonderten Auftrags, sofern nicht ein
entsprechender Wartungsvertrag zu Alpha Mess besteht.
6.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises Eigentum von Alpha Mess. Verpfändungen oder
Sicherheitsübereignungen werden hiermit abbedungen. Soweit der Kunde
über die Waren anderweitig verfügt, tritt er hiermit im Voraus alle
Forderungen aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung, dem Einbau oder
der sonstigen Verwertung der von Alpha Mess gelieferten Waren an
diese zur Sicherung deren sämtlicher Forderungen aus der
Geschäftsverbindung ab. Auf Verlangen ist der Kunde verpflichtet,
die Abtretung dem Drittschuldner bekannt zu geben. Sämtliche zur
Rechtsverfolgung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen sind auf
erste Anforderung an Alpha Mess herauszugeben.
§
3 Zahlungsverkehr
1.
Vereinbarte Preise verstehen sich vereinbart ab Lager zuzüglich der
jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug von Skonti zur Zahlung
fällig.
2.
Bei der Annahme von Wechseln oder Schecks wird die Schuld erst durch
die Einlösung getilgt. Diskontspesen und alle für die Einlösung des
Wechsels und Scheckbetrages entstehende Kosten sind vom Kunden zu
tragen.
3.
Aufrechnungen und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
mit Gegenforderungen des Kunden sind nur zulässig, wenn die
betreffende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
4.
Rechnungen sind ausschließlich an Alpha Mess, Wuppertal zu zahlen –
Vertreter oder sonstige Mitarbeiter sind nicht
inkassobevollmächtigt.
§ 4 Gewährleistung
1.
Alpha Mess haftet nicht für unerhebliche Mängel. Unerheblich sind
solche Mängel, die die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der
Ware oder Leistung oder für den Fall, dass eine solche Vereinbarung
nicht getroffen wurde, die nach dem Vertrag vorausgesetzte
Verwendung oder, für den Fall, dass eine solche nicht vereinbart
worden ist, die gewöhnliche Verwendung der Ware und Leistung nur
unerheblich beeinträchtigen und der Mangel in Kürze von selbst
verschwindet oder vom Besteller selbst mit nur unerheblichem Aufwand
beseitigt werden kann.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist auf jeden Fall
ausgeschlossen.
2.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erkennbaren Mängel
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen, Alpha Mess
mitzuteilen.
Er ist darüber hinaus verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt die
Ware auf Vertragsgemäßheit zu überprüfen, soweit er Kaufmann ist.
3.
Ist die Mangelrüge gerechtfertigt, beschränkt sich die
Gewährleistungspflicht von Alpha Mess auf Änderung, Ausbesserung
oder kostenlosen Ersatz aller nachweislich durch Mängel im Material,
in der Fabrikation oder bei der Montage unbrauchbar gewordener
Teile. Bei Druck-, Schreib- oder Rechenfehlern hat der Kunde nur
Anspruch auf kostenlose Berichtigung.
Schlagen Nachbesserung, Nachlieferung oder Berichtigung fehl, kann
seitens des Kunden wahlweise der Kaufpreis bzw. die Vergütung
entsprechend gemindert oder vom Vertrag zurückgetreten werden.
4.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von indirekten Schäden,
Mangelfolgeschäden oder Drittschadensliquidation, sind
ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vor.
Bei leichter Fahrlässigkeit wird nur gehaftet, sofern aufgrund der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht dessen Zweck gefährdet
ist. Für diesen Fall ist der Schadensersatz auf typisch
vorhersehbare Schäden begrenzt bzw. auf Schäden, die sich innerhalb
des Zwecks der Eigenschaftszusicherung halten.
5.
Ausgenommen von jeglicher Gewährleistung sind sämtliche Schäden, die
durch Feuer, Frost insbesondere jedoch der Nichtbeachtung der
Einbau-, Betriebs- und Behandlungsvorschriften, unsachgemäßer
Behandlung, Beschädigung infolge Überschreitens der festgelegten
Betriebswerte, natürliche Abnützung, abnormale Beschaffenheit des
Wassers bzw. nachträgliche Änderungen seiner Beschaffenheit,
Eindringen von Fremdkörpern, Verschlammung oder Verschmutzung,
Abrosten durch chemische, elektrische oder elektrolytische Einflüsse
oder durch unabwendbare, von Alpha Mess nicht zu vertretende
Umstände, entstanden sind.
6.
Alpha Mess weist ausdrücklich darauf hin, dass die Datenübermittlung
per Mobilfunk von den funktechnischen Ausbreitungsbedingungen am
konkreten Montagestandort abhängig ist und Mobilfunkverbindungen bei
bestimmten atmosphärischen oder geografischen Gegebenheiten
(insbesondere innerhalb geschlossener Räume sowie in sogenanntem
Funkschatten) nicht jederzeit und nicht an jedem Ort hergestellt
werden können. Es obliegt ausschließlich dem Besteller, die
funktechnischen Ausbreitungsbedingungen am beabsichtigten
Montagestandort vor Abschluss des Vertrages zu überprüfen. Dabei
wird der Besteller darauf hingewiesen, dass die benutzte
Funkfrequenz von vielen Geräten, wie z.B. Funk-Fernbedienungen für
Lichtschalter, Fernseher, Jalousien, Rollläden aber auch
Garagentoren benutzt wird. Die größten bekannten Störquellen sind
Funk-Kopfhörer, Hobby-Funkanlagen.
Alpha Mess übernimmt demgemäß keine Gewähr und keine Haftung dafür,
dass mit dem Produkt an dem vom Besteller beabsichtigten
Montagestandort eine Mobilfunkverbindung hergestellt werden kann und
nicht beeinträchtigt oder unterbrochen wird, die vertraglich
vereinbarten Gewährleistungsregelungen (einschließlich der
Vertragsbedingungen für den Messdienst-Vertrag) sowie – ergänzend –
die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften für technische Fehler
oder Mängel, die dem Produkt beziehungsweise Leistung selbst
innewohnen, bleiben unberührt. Vorstehende Ausschlüsse gelten auch
dann, wenn der Besteller Alpha Mess vor oder bei Abschluss des
Vertrages über die beabsichtigten Montagestandorte oder die
sonstigen Gegebenheiten informiert hat.
Alpha Mess weist des Weiteren
darauf hin, dass Telekommunikationsleistungen, insbesondere aufgrund
technischer Neuentwicklungen, veränderter Mobilfunkstandards sowie
geänderter gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, Änderungen
unterliegen können. Alpha Mess leistet keine Gewähr dafür, dass das
im Produkt integrierte Mobilfunk-Modem den zukünftig, d.h. den nach
Gefahrübergang geltenden, technischen Standards oder den
gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen entsprechen wird. Eine
Verpflichtung von Alpha Mess, die Mobilfunk-Modems an geänderte
Bedingungen anzupassen, besteht nicht.
§ 5 Datenschutz
1.
Alpha Mess ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der
Geschäftsbeziehung erhaltenen und erhobenen Daten des Kunden im
Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und zu verarbeiten
– der Kunde erteilt hiermit ausdrücklich dazu sein Einverständnis.
2.
Alpha Mess ist berechtigt, die in der Geschäftsbeziehung mit dem
Kunden erhaltenen und gespeicherten Daten nach einer
Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren zu vernichten.
§ 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal, soweit sich nicht aus
diesem Vertrag oder zwingenden gesetzlichen Regelungen Abweichendes
ergibt.
2.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Alpha Mess und dem Kunden gilt
ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien
maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
einheitlichen UN-Kaufrechtes (CISG) wird ausgeschlossen.
§ 7 Schlussbestimmungen
1.
2. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu Beweiszwecken der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.